Wie viele Seiten dürfen bei einer Terrassenüberdachung geschlossen sein?

Eine Terrassenüberdachung verwandelt den Außenbereich in einen komfortablen Rückzugsort – wettergeschützt, stilvoll und das ganze Jahr über nutzbar. Doch spätestens bei der Planung stellt sich eine wichtige Frage: Wie viele Seiten darf ich schließen, ohne eine Baugenehmigung zu benötigen?

Eine Terrassenüberdachung verwandelt den Außenbereich in einen komfortablen Rückzugsort – wettergeschützt, stilvoll und das ganze Jahr über nutzbar. Doch spätestens bei der Planung stellt sich eine wichtige Frage: Wie viele Seiten darf ich schließen, ohne eine Baugenehmigung zu benötigen?

Die Antwort ist komplex, denn sie hängt nicht nur von der gewünschten Optik oder dem Wetterschutz ab, sondern auch von Bauordnungen, Materialien, Bauhöhe, Nutzung und Standort. In diesem Beitrag erfährst du, was gesetzlich erlaubt ist, worauf du achten musst und wie du deine Terrasse rechtssicher und zugleich gemütlich gestaltest – ganz ohne unnötige Bürokratie.

Warum die Anzahl geschlossener Seiten rechtlich entscheidend ist

Ob eine Terrassenüberdachung als „offen“ oder „geschlossen“ gilt, ist der zentrale Punkt, wenn es um die Genehmigungspflicht geht. Eine offene Konstruktion – also ohne oder mit nur wenigen geschlossenen Seiten – zählt in vielen Gemeinden nicht als Gebäude, sondern als „leichte Überdachung“. Sobald jedoch mehrere Seiten dauerhaft geschlossen werden, ändert sich die Einstufung: Das Bauwerk gilt dann schnell als bauliche Anlage oder sogar Gebäudeanbau. Und genau hier beginnt die Genehmigungspflicht.

Das Problem: Es gibt keine bundesweit einheitlichen Vorgaben. Jedes Bundesland, teilweise sogar jede Gemeinde, legt eigene Regeln fest. Daher kann eine Überdachung, die in Niedersachsen ohne Genehmigung errichtet werden darf, in Bayern bereits einen Bauantrag erfordern. Wer sich frühzeitig informiert, spart Zeit, Nerven und Geld – und vermeidet unangenehme Überraschungen im Nachhinein.

Gesetzliche Grundlagen und typische Faustregeln

Grundsätzlich gilt in Deutschland:
Offene Terrassenüberdachungen mit maximal zwei geschlossenen Seiten sind in vielen Gemeinden genehmigungsfrei.
Sobald jedoch eine dritte Seite geschlossen wird – egal ob durch Glas, Holz, Aluminium oder Mauerwerk – kann die Konstruktion als geschlossener Raum gelten. Dann ist meist eine Baugenehmigung notwendig.

Die wichtigsten Kriterien, die über die Genehmigungspflicht entscheiden:

1. Höhe der Überdachung

Je höher die Konstruktion, desto größer der Einfluss auf das Erscheinungsbild und auf Nachbargrundstücke. In der Regel liegt die zulässige Höhe zwischen 2,5 und 3 Metern. Alles darüber hinaus gilt häufig als „baulich prägend“ und bedarf einer Genehmigung. Auch Dachneigungen können in die Bewertung einfließen.

2. Material und Bauweise

Leichte Konstruktionen aus Aluminium, Holz oder Glas werden meist als genehmigungsfrei eingestuft, insbesondere wenn sie offen gestaltet sind. Massive Bauweisen aus Metall, Stahl oder Beton gelten dagegen als dauerhaft errichtete Bauwerke und unterliegen strengeren Vorschriften.

3. Abstand zum Nachbargrundstück

Das Baugesetzbuch schreibt je nach Bundesland Mindestabstände zwischen 0,5 und 3 Metern vor. Geschlossene Seiten können den Lichteinfall, Schattenwurf oder Wasserabfluss beeinflussen. Deshalb sind sie bei kleineren Grundstücken besonders kritisch zu betrachten.

4. Dachart und Nutzung

Ein einfaches Flachdach oder Lamellendach wird als offene Konstruktion angesehen, wenn es keine geschlossenen Seiten gibt. Wird die Überdachung jedoch beheizt, mit Schiebetüren versehen oder ganz geschlossen, gilt sie rechtlich schnell als Wohnraumerweiterung – und damit genehmigungspflichtig.

Praxisbeispiel:
Eine Aluminium-Terrassenüberdachung mit Lamellendach, 2,5 Meter hoch, 20 Quadratmeter groß und zwei geschlossenen Seiten ist in den meisten Gemeinden genehmigungsfrei. Wird jedoch eine dritte Seite geschlossen oder die Höhe auf 3,5 Meter erhöht, ist eine Genehmigung erforderlich.

Teilweise geschlossene Seiten – die ideale Lösung für Komfort und Rechtssicherheit

Viele Hausbesitzer möchten ihre Terrasse nicht komplett offen gestalten, sondern wünschen sich Windschutz, Sichtschutz oder Regenschutz. Teilweise geschlossene Seiten bieten hier den besten Kompromiss: mehr Komfort, aber weiterhin genehmigungsfrei.

Seitliche Verglasungen

Glaselemente sind optisch leicht und transparent. Sie lassen Tageslicht durch, schützen aber effektiv vor Wind und Regen. Zudem gelten sie häufig nicht als „massive Wand“, solange sie verschiebbar oder herausnehmbar sind. Besonders beliebt sind Glasschiebewände, die du je nach Wetterlage öffnen oder schließen kannst.

Stoffrollos und ZIP-Markisen

Senkrechte Stoffrollos oder sogenannte ZIP-Screens sind flexibel, UV-beständig und lassen sich vollständig einfahren. Da sie keine feste Wand bilden, bleiben sie in der Regel genehmigungsfrei. Perfekt, wenn du auf Knopfdruck mehr Privatsphäre oder Schatten möchtest.

Lamellen- und Schiebedächer

Ein Lamellendach bietet nicht nur Schutz von oben, sondern lässt sich auch seitlich kombinieren. Dank verstellbarer Lamellen kannst du den Lichteinfall individuell steuern – offen, geschlossen oder halboffen. Damit bleibt die gesamte Konstruktion technisch „offen“ und fällt in den meisten Fällen nicht unter die Genehmigungspflicht.

Polycarbonat- oder Glaswände

Transparente Materialien wie Polycarbonatplatten oder Sicherheitsglas bieten Witterungsschutz, ohne den offenen Charakter zu verlieren. Sie erhalten die Helligkeit, sorgen aber für spürbar mehr Komfort – ideal bei windigen oder regenreichen Standorten.


Flexible Systeme – die clevere Alternative zur festen Wand

Immer mehr Hersteller bieten modulare Systeme an, bei denen du Seitenwände nachträglich hinzufügen oder flexibel öffnen kannst. Diese Lösungen kombinieren Komfort, Design und Rechtssicherheit.

Einige Varianten funktionieren mit Schiebe- oder Faltmechanismen, andere mit aufrollbaren Seitenelementen. Der Vorteil: Solange die Wände beweglich bleiben, gilt die Konstruktion nicht als dauerhaft geschlossen. Das bedeutet, sie bleibt meist genehmigungsfrei.

So kannst du die Terrasse an warmen Tagen komplett öffnen und bei Regen oder Wind innerhalb weniger Sekunden schützen – ganz ohne Baugenehmigung.

Praxisbeispiele – wie viele Seiten sind wirklich sinnvoll?

1. Terrasse in windgeschützter Lage

Wenn dein Garten von Mauern, Hecken oder Gebäuden umgeben ist, reicht es oft, eine oder zwei Seiten teilweise zu schließen. So bleibt der freie Blick in den Garten erhalten, während Wind und Regen kaum eine Chance haben.

2. Terrasse in windoffener oder exponierter Lage

Bei stärkerem Wind sind flexible Seitenelemente ideal. Vertikale Lamellen, verschiebbare Glaswände oder Stoffrollos bieten Schutz, ohne dass feste Wände gebaut werden müssen. Damit bleibst du auf der sicheren Seite – im wahrsten Sinne des Wortes.

3. Terrasse direkt am Haus

Ein häufiges Szenario: Die Hauswand bildet bereits eine geschlossene Seite. In diesem Fall kannst du eine oder zwei weitere Seiten schließen, ohne genehmigungspflichtig zu werden. Achte jedoch auf ausreichende Belüftung und Lichtzufuhr.

4. Überdachung als Erweiterung eines Wohnraums

Sobald du die Terrasse beheizt oder vollständig verglast, ändert sich die Nutzung. Dann gilt sie als Wohnraumerweiterung – und ist fast immer genehmigungspflichtig. In diesem Fall solltest du unbedingt vorher das Bauamt kontaktieren.

Wichtige Tipps für Planung und Umsetzung

1. Bauamt kontaktieren

Jede Gemeinde hat ihre eigenen Vorschriften. Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail genügt oft, um verbindliche Informationen zu erhalten. Beschreibe dein Vorhaben möglichst genau – mit Skizze, Maßen und Materialangaben.

2. Nachbarn frühzeitig einbeziehen

Auch wenn du rechtlich auf der sicheren Seite bist, vermeidest du Konflikte durch ein offenes Gespräch. Besonders bei Grenzbebauung oder hohen Wänden ist Rücksprache empfehlenswert.

3. Flexibel planen

Entscheide dich für modulare Systeme: Glaswände, Rollos oder Schiebeelemente lassen sich nachträglich anpassen, ohne neue Genehmigungen. So bleibst du flexibel, falls sich deine Bedürfnisse ändern.

4. Auf gute Entwässerung achten

Geschlossene Seiten können dazu führen, dass Regenwasser anders abläuft. Plane daher Dachrinnen oder integrierte Ablaufsysteme ein – das verhindert Feuchtigkeitsschäden.

5. Dokumentation bereithalten

Halte alle wichtigen Unterlagen bereit: Skizzen, Maße, Materialien, Fotos und Kaufbelege. Sollte das Bauamt Rückfragen haben, kannst du sofort reagieren.

Häufige Fragen

Darf ich später weitere Seiten schließen?
Jede zusätzliche geschlossene Seite kann eine Genehmigungspflicht auslösen. Wenn du langfristig planst, mehrere Seiten zu schließen, stimme dich frühzeitig mit dem Bauamt ab.

Sind flexible Rollos, Lamellen oder Schiebeelemente genehmigungsfrei?
Ja, in den meisten Fällen schon – solange sie beweglich bleiben und keine dauerhaft geschlossene Wand bilden.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Vorschriften?
Wird eine Überdachung ohne Genehmigung errichtet, kann das Bauamt ein Bußgeld verhängen oder sogar den Rückbau verlangen. Auch der Versicherungsschutz kann in solchen Fällen erlöschen.

Fazit: Zwei geschlossene Seiten sind das rechtssichere Maximum

In den meisten Bundesländern gilt: Bis zu zwei geschlossene Seiten einer Terrassenüberdachung sind genehmigungsfrei. Diese Konfiguration bietet optimalen Wetterschutz, ausreichend Licht und bleibt baurechtlich unproblematisch. Wer mehr Schutz oder Privatsphäre möchte, sollte auf flexible Lösungen wie Lamellen, Rollos oder Glasschiebewände setzen. Sie ermöglichen variablen Komfort – und bleiben dennoch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Mit der richtigen Planung, hochwertigen Materialien und einer offenen, transparenten Gestaltung entsteht eine Terrassenüberdachung, die ästhetisch, funktional und rechtlich sicher ist. So genießt du deinen Außenbereich bei Sonne, Wind und Regen – das ganze Jahr über, ohne unnötige Genehmigungswege.

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