Eine Terrassenüberdachung macht aus einem einfachen Sitzplatz im Freien einen ganzjährigen nutzbaren Wohlfühlort. Regen, starke Sonne oder Wind – all das verliert an Bedeutung, wenn die Terrasse geschützt ist. Doch bevor es an die Planung geht, stellen sich viele Hausbesitzer dieselbe Frage: “Brauche ich eigentlich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung?”. Die Antwort darauf ist nicht so einfach, denn es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung. Jedes Bundesland – und oft sogar jede einzelne Kommune – hat eigene Vorschriften. Damit Du rechtssicher planen kannst, erklären wir im Folgenden Schritt für Schritt, worauf es ankommt, welche Faktoren eine Rolle spielen und wie Du böse Überraschungen vermeidest.
Warum eine Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen so wichtig ist
Eine Terrassenüberdachung ist baulich betrachtet kein Nebendetail, sondern eine feste Konstruktion, die das äußere Erscheinungsbild Ihres Hauses verändert. Anders als ein Sonnenschirm oder eine Markise bleibt sie dauerhaft bestehen und beeinflusst im Zweifelsfall auch die Statik, die Entwässerung oder den Schattenwurf auf Nachbargrundstücke. Viele Bauämter werten eine Terrassenüberdachung deshalb wie eine kleinere Anbau- oder Erweiterungsmaßnahme. Damit verbunden sind bestimmte Vorgaben: Abstandsflächen zum Nachbargrundstück, maximale Höhe und Tiefe, Dachformen oder die Belastbarkeit bei Schnee (Schneelast) und Wind.
Werden diese Vorgaben korrigiert, kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass Du Deine neue Überdachung wieder abreißen musst. Ein weiteres Argument für eine Genehmigung ist die rechtliche Absicherung. Stellen Dir vor, ein Sturm beschädigt die Konstruktion und Ihr Versicherer prüft, ob alles ordnungsgemäß genehmigt war. Liegt keine Genehmigung vor, kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. Schon deshalb lohnt es sich, den Weg über das Bauamt zu gehen – auch wenn er manchmal mühsam wirkt.
Unterschiedliche Regelung nach Bundesland und Kommune
Der wohl größte Stolperstein: Es gibt in Deutschland keine einheitlichen Regeln für Terrassenüberdachungen. Während in Bayern ein bestimmtes Projekt vielleicht genehmigungsfrei wäre, kann es in Nordrhein-Westfalen zwingend genehmigungspflichtig sein. Und selbst innerhalb eines Bundeslandes legen die Kommunen teilweise eigene Ausführungsbestimmungen fest.
Unterschiede je nach Bundesland
Da Baurecht Ländersache ist, können die Regeln stark variieren:
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Bundesland |
Regelung |
Landesbauordnung |
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Baden-Württemberg |
Terrassenüberdachungen, die sich im Innenbereich befinden, gelten bis zu 30 m2 Grundfläche als verfahrensfrei. |
BW LBO § 50 Abs. 1, Anhang Abs.1I https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/search |
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Bayern |
Eine Terrassenüberdachung mit bis zu 30 m2 Fläche und 3 m Tiefe ist verfahrensfrei. |
BayBO (Art. 57 Abs. 2g, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-57 |
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Brandenburg |
Eine Terrassenüberdachung mit bis zu 30 m2 Fläche und 4 m Tiefe ist verfahrensfrei, aber nicht im Außenbereich. |
BbgBO § 61 Abs. 1j, https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016#64 |
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Bremen |
Eine Terrassenüberdachung mit bis zu 30 m2 Fläche und 3,5 m Tiefe ist verfahrensfrei. |
BremLBO § 61 Abs. 1h, bb, https://bau.bremen.de/sixcms/media.php/13/2022_11_04_GBl_Nr_0112_BremLBO_signed.pdf |
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Hamburg |
Eine Terrassenüberdachung mit bis zu 30 m2 Fläche und 3 m Tiefe ist verfahrensfrei. |
HbauO § 60, Anlage 2 Abs. 1, 1 https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V11Anlage2 |
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Hessen |
Bei Gebäuden, die mit der Gebäudeklasse 1 bis 3 eingestuft werden, sind Terrassenüberdachungen im Erdgeschoss baugenehmigungsfrei. |
HBO § 63, Anlage Abs. 1. 13 https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BauOHE2018V2Anlage |
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Mecklenburg-Vorpommern |
Eine Terrassenüberdachung mit bis zu 30 m2 Fläche und 4,5 m Tiefe ist verfahrensfrei. |
LBauO M-V § 61, Abs. 1g https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/search |
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Nordrhein-Westfalen |
Eine Terrassenüberdachung mit bis zu 30 m2 Fläche und 4,5 m Tiefe ist verfahrensfrei. |
BauO NRW § 62, Abs. 1g https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=39224&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=524083 |
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Niedersachsen |
Eine Terrassenüberdachung mit bis zu 30 m2 Fläche und 3 m Tiefe ist verfahrensfrei. |
NBauO § 62, Abs. 1, Anhang Abs. 1.8 https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/45e744d6-2d35-3aef-9d21-4ba2de4f1398 |
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Rheinland-Pfalz |
Überdachungen von ebenerdigen Terrassen mit bis zu 50 m2 Fläche benötigen keine Baugenehmigung mit der Ausnahme von im Außenbereich befindlichen Gebäuden. |
LBauO § 62, Abs. 2.2 https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BauORPV28P62 |
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Saarland |
Eine Terrassenüberdachung mit bis zu 36 m2 Fläche und 3 m Tiefe ist verfahrensfrei. |
LBO § 62, Abs. 1.1 h https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-BauOSL2004V6G12 |
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Sachsen |
Eine Terrassenüberdachung mit bis zu 30 m2 Fläche und 3 m Tiefe ist verfahrensfrei. |
SächsBO § 62, Abs. 1.1g https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1779-SaechsBO#p61 |
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Sachsen-Anhalt |
Eine Terrassenüberdachung mit bis zu 30 m2 Fläche und 3 m Tiefe ist verfahrensfrei. |
BauO LSA § 62, Abs. 1i https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauOST2013V6P60 |
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Schleswig-Holstein |
Die Überdachung einer ebenerdiger Terrasse mit bis zu 30 m2 Fläche und 3 m Tiefe ist verfahrensfrei. |
LBO § 62, Abs. 1g https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-BauOSH2022pG15 |
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Thüringen |
Eine Terrassenüberdachung im Innenbereich mit bis zu 30 m2 Fläche und 4 m Tiefe ist verfahrensfrei. |
ThürBO § 60, Abs. 1g https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-BauOTH2014rahmen |
Auch die Bauordnung unterscheidet zwischen einer offenen Terrassenüberdachung und einer geschlossenen Konstruktion. Während ein offenes Glas- oder Polycarbonatdach oft einfacher genehmigt wird, gilt ein geschlossener Anbau schnell als Wintergarten – und unterliegt strengen Auflagen.
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Die Quintessenz: Ohne Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt ist es kaum möglich, eine klare Aussage zu treffen. Wer rechtssicher handeln will, sollte diesen Schritt als ersten Punkt der Planung einplanen. |
Typische Kriterien, die über eine Genehmigungspflicht entscheiden
Damit Du ein Gefühl dafür bekommst, worauf Behörden besonders achten, haben wir die wichtigsten Kriterien zusammengestellt:
- Größe und Fläche
Je größer die Überdachung, desto wahrscheinlicher ist eine Genehmigungspflicht. Kleine, standardisierte Systeme mit wenigen Quadratmetern werden häufig geduldet, großflächige Anbauten dagegen kaum.
- Höhe der Konstruktion
Besonders bei hohen Überdachungen prüfen Behörden, ob sie das Nachbargrundstück verschatten oder optisch stark beeinträchtigen.
- Standort auf dem Grundstück
Wird die Überdachung direkt an der Hauswand errichtet, gelten oft andere Regeln als bei einem freistehenden Pavillon. Direkt an der Grundstücksgrenze wird es fast immer kritisch.
- Bauweise und Materialien
Aluminium- oder Stahlkonstruktionen mit Glasdach wirken stabiler und massiver als leichte Holzvarianten. Das Bauamt entscheidet oft je nach optischer Wirkung und Belastbarkeit.
- Nutzung
Eine offene Terrassenüberdachung gilt als einfacher Anbau. Wird sie jedoch mit Seitenwänden oder Schiebetüren geschlossen, stuft man sie schnell als Wintergarten oder Wohnraumerweiterung ein – mit strengen Auflagen.
Welche Unterlagen braucht man für einen Bauantrag?
Wenn klar ist, dass eine Genehmigung notwendig ist, solltest Du Dich frühzeitig um die passenden Unterlagen kümmern. Die meisten Bauämter verlangen:
- Einen formellen Bauantrag, oft mit speziellen Formularen der Gemeinde
- Eine Bauzeichnung oder Skizze der geplanten Überdachung inklusive Maße, Dachform und Materialien
- Eine Baubeschreibung, in der Details zu Konstruktionen, Materialien und Statik angegeben wird
- Einen Lageplan des Grundstücks, damit die Abstandsflächen nachvollzogen werden können
- Bei größeren Projekten oder einer Terrassenüberdachung als Balkon: eine statische Berechnung, die Schneelasten, Windlasten und Tragfähigkeit berücksichtigt
Viele Fachhändler, an die Terrassio vermittelt, unterstützt Dich dabei und liefern Baupläne, Skizzen und Materialnachweise gleich mit – ein wichtiger Vorteil, wenn man den bürokratischen Aufwand nicht allein tragen möchte.
Risiken beim Bau ohne Genehmigung
Die Versuchung ist groß, eine kleinere Terrassenüberdachung einfach aufzubauen, ohne vorher nachzufragen. Doch Vorsicht: Wer ohne Genehmigung baut, riskiert ernste Konsequenzen.
- Bußgelder: Je nach Kommune können empfindliche Strafen verhängt werden.
- Rückbau: Das Bauamt kann den Abbau der gesamten Konstruktion anordnen, selbst wenn sie technisch einwandfrei errichtet wurde.
- Streit mit Nachbarn: Wenn ein Nachbar sich benachteiligt fühlt, hat er das Recht, sich ans Bauamt zu wenden.
- Versicherungsschutz: Schäden durch Sturm und Schnee können vom Versicherer abgelehnt werden, wenn keine Genehmigung vorliegt.
Praktische Tipps für Hausbesitzer
Damit Du Dein Projekt stressfrei und sicher umsetzen können, hier die wichtigstens Tipps aus der Praxis:
- Frühzeitig beim Bauamt nachfragen – das kostet wenig Zeit, erspart aber später Ärger.
- Fachhändler einbeziehen – die von Terrassio vermittelten Partner kennen die gängigen Vorschriften und liefern nötige Unterlagen.
- Nachbarn informieren – wer offen über seine Pläne spricht, vermeidet Konflikte und steigert die Akzeptanz.
- Auf Qualität achten – auch bei genehmigungsfreien Bauten ist es wichtig, auf sichere Statik, wetterfeste Materialien und fachgerechte Montage zu achten.
- Komplettangebote prüfen – viele Fachhändler bieten Servicepakete inklusive Beratung, Planung und Montage an.
Fazit: Rechtssicherheit schafft Ruhe
Ob eine Baugenehmigung für Deine Terrassenüberdachung erforderlich ist, hängt von vielen Faktoren ab: Größe, Bauweise, Standort und den Vorschriften Deiner Kommune. Auch wenn es verlockend ist, den bürokratischen Aufwand zu umgehen – eine rechtssichere Lösung bietet langfristig mehr Ruhe, Sicherheit und Schutz vor unerwarteten Kosten. Mit Terrassio hast Du einen Partner, der Dir den Weg erleichtert: Wir vermitteln Dich an kompetente Fachhändler in Deiner Nähe, die nicht nur die passende Terrassenüberdachung liefern, sondern auch bei Fragen rund um Bauantrag und Genehmigung unterstützen. So entsteht aus Deiner Terrasse ein Ort zum Wohlfühlen – sicher, legal und perfekt geplant.

